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Ein spezifischer niedrigerer Gehalt wurde für pflanzliche Öle und Fette, Fischöle und Öle anderer mariner Organismen festgelegt, die zur Herstellung von Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind. Zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung (EU) 2023/915 wurden keine Höchstgehalte für Glycidylfettsäureester und für die Summe aus 3-MCPD und 3-MCPD-Fettsäureestern für Beikost und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder festgelegt, da Daten zum Vorkommen fehlten.