Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Zollbehörden erteilen auf Antrag eine Bewilligung rückwirkend, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Es besteht eine nachgewiesene wirtschaftliche Notwendigkeit;
der Antrag hängt nicht mit betrügerischen Absichten zusammen;
der Antragsteller hat anhand seiner Buchhaltung oder anderer Aufzeichnungen nachgewiesen, dass
alle Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt sind,
gegebenenfalls die Nämlichkeit der Waren für den betreffenden Zeitraum festgestellt werden kann,
die zollamtliche Prüfung des Verfahrens möglich ist;
allen erforderlichen Formalitäten zur Regelung der neuen rechtlichen Verhältnisse kann Rechnung getragen werden, einschließlich, soweit erforderlich, der Ungültigerklärung der betreffenden Zollanmeldung oder der für die Überführung von Waren in ein Zollverfahren bereitgestellten oder verfügbar gemachten Daten;
dem Antragsteller wurde in den drei Jahren vor Annahme des Antrags keine rückwirkende Bewilligung für dasselbe besondere Verfahren erteilt;
sofern nicht die Erneuerung einer für denselben Vorgang und dieselben Waren bereits erteilten Bewilligung beantragt wird, ist keine Stellungnahme der EU-Zollbehörde erforderlich, um zu beurteilen, ob die Erteilung der Bewilligung wesentliche Interessen der Erzeuger in der Union beeinträchtigen würde;
der Antrag betrifft nicht den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren; und
wird die Erneuerung einer für denselben Vorgang und dieselben Waren bereits erteilten Bewilligung beantragt, so wird der Antrag binnen drei Jahren nach Ablauf der Gültigkeit der ursprünglichen Bewilligung gestellt.
Zollbehörden können eine rückwirkende Bewilligung erteilen, wenn die Waren, die in ein Zollverfahren übergeführt wurden, zum Zeitpunkt der Annahme des Antrags auf eine derartige Bewilligung nicht mehr verfügbar waren.
Die Zollbehörden erteilen eine Bewilligung rückwirkend, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Zollbehörden können eine rückwirkende Bewilligung auch…
Bewilligungen nach § 1 können rückwirkend erteilt werden. Unbeschadet der Absätze 2 und 3 wird eine rückwirkende Bewilligung frühestens ab dem Eingangsdatum des…
Die Zollbehörden nehmen eine den Inhaber der Entscheidung begünstigende Entscheidung zurück, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
der Antrag wird gestellt, nachdem die Zollbehörden dem Bewilligungsinhaber mitgeteilt haben, dass sie festgestellt haben, dass die Daten in der Bewilligung…
Personen, die über die entsprechende Bewilligung der Zollbehörden verfügen, und
Unter der Voraussetzung, dass der ordnungsgemäße Ablauf des besonderen Verfahrens – insbesondere in Bezug auf die zollamtliche Überwachung – gewährleistet ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.