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Auf begründeten Antrag des Bewilligungsinhabers, der innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bewilligung gemäß Artikel 125 Absätze 1 und 2 gestellt wird, können die Zollbehörden die erteilte Bewilligung rückwirkend ändern. Der Bewilligungsinhaber kann den Antrag auf Änderung der Bewilligung jedoch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Bewilligung stellen, wenn Waren in das betreffende Zollverfahren, das noch nicht erledigt wurde, übergeführt wurden.
In der Entscheidung über die rückwirkende Änderung der Bewilligung legen die Zollbehörden den Zeitpunkt fest, ab dem diese Änderung wirksam wird.
Eine rückwirkende Änderung wird nicht vor dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Bewilligung wirksam wird.
Eine rückwirkende Änderung ist nicht gestattet, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle zutreffen:
Der Antrag wird gestellt, nachdem die Zollbehörden dem Bewilligungsinhaber mitgeteilt haben, dass sie eine Beschau der Waren vornehmen oder eine Kontrolle durchführen wollen;
der Antrag wird gestellt, nachdem die Zollbehörden dem Bewilligungsinhaber mitgeteilt haben, dass sie festgestellt haben, dass die Daten in der Bewilligung unrichtig sind;
der Antrag hängt mit betrügerischen Absichten oder Missbrauch durch den Bewilligungsinhaber zusammen.
Der Antrag auf rückwirkende Änderung darf nicht die Gültigkeitsdauer der erteilten Bewilligung betreffen.
Für die rückwirkende Änderung der Bewilligung ist keine Stellungnahme der EU-Zollbehörde gemäß Artikel 125 Absätze 5 und 6 erforderlich.
Die Zollbehörden erteilen eine Bewilligung rückwirkend, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Zollbehörden können eine rückwirkende Bewilligung auch…
Bewilligungen nach § 1 können rückwirkend erteilt werden. Unbeschadet der Absätze 2 und 3 wird eine rückwirkende Bewilligung frühestens ab dem Eingangsdatum des…
die Ausnahmefälle, in denen es den Zollbehörden gestattet ist, gemäß Absatz 5 Unterabsatz 2 einen späteren Zeitpunkt für das Wirksamwerden des Widerrufs oder…
die Ausnahmefälle, in denen die Zollbehörden gemäß Artikel 28 Absatz 4 einen späteren Zeitpunkt bestimmen können, zu dem der Widerruf oder die Änderung wirksam…
Für den Widerruf oder die Änderung der Entscheidung gilt Artikel 22 Absatz 4.In Ausnahmefällen, sofern dies wegen der berechtigten Interessen des Inhabers der…
Die Zollbehörden erteilen auf Antrag eine Bewilligung rückwirkend, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.