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Außer in Fällen, in denen der Beteiligte darum ersucht, betrifft der Widerruf, die Änderung oder die Aussetzung einer begünstigenden Entscheidung keine Waren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Widerrufs, der Änderung oder der Aussetzung bereits in ein Zollverfahren übergeführt wurden und sich nach wie vor in diesem Zollverfahren befinden, oder sich aufgrund der widerrufenen, geänderten oder ausgesetzten Entscheidung noch immer in der vorübergehenden Verwahrung befinden.
Außer in Fällen, in denen der Beteiligte darum ersucht, betrifft der Widerruf, die Änderung oder die Aussetzung einer begünstigenden Entscheidung keine Waren,…
eine oder mehrere Voraussetzungen für ihren Erlass nicht erfüllt waren oder nicht mehr erfüllt sind oder
die Ausnahmefälle, in denen die Zollbehörden gemäß Artikel 28 Absatz 4 einen späteren Zeitpunkt bestimmen können, zu dem der Widerruf oder die Änderung wirksam…
der Antrag betrifft nicht den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren; und
Aussetzung einer Entscheidung, die nicht zurückgenommen, geändert oder widerrufen werden kann.
eine oder mehrere der Bedingungen für ihren Erlass nicht erfüllt waren oder nicht länger erfüllt sind oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.