Erwägungsgrund 23 32013R0952
Die Vereinfachung der Zollverfahren in einem elektronischen Arbeitsumfeld erfordert die geteilte Zuständigkeit der Zollbehörden verschiedener Mitgliedstaaten. Es muss ein angemessenes Niveau wirksamer, abschreckender und verhältnismäßiger Sanktionen im ganzen Binnenmarkt gewährleistet sein.