Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wird den Zollbehörden nachgewiesen, dass Waren entweder aufgrund einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht oder wegen eines Fabrikations- oder Materialfehlers oder aufgrund der Tatsache, dass die Waren die durch den Käufer vom Verkäufer der Waren geforderten Spezifikationen nicht erfüllt haben, kostenlos ausgebessert oder ersetzt wurden, so wird eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt.
Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Fabrikations- oder Materialfehler bereits bei der ersten Überlassung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr berücksichtigt worden ist.
Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Fabrikations- oder Materialfehler bereits bei der ersten Überlassung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr…
Folgender Artikel wird eingefügt: Im Rahmen von internationalen Abkommen ausgebesserte oder veränderte Waren (1) Für Veredelungserzeugnisse, die aus — in das…
die vor der Ausfuhr aufgrund ihrer Endverwendung abgabenfrei oder zu einem ermäßigten Abgabensatz in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt wurden,…
Wurden die schadhaften Waren vor der Ausfuhr gebraucht, so müssen auch die Ersatzerzeugnisse gebraucht sein.Die Zollbehörden sehen von den Anforderungen des…
die vor der Ausfuhr aufgrund ihrer Endverwendung abgabenfrei oder zu einem ermäßigten Abgabensatz zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen wurden, solange…
Für Veredelungserzeugnisse, die aus in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführten Waren entstehen, wird eine vollständige Befreiung von den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.