Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die EU-Zollbehörde erlässt eigene Sicherheitsvorschriften auf der Grundlage der Grundsätze und Vorschriften der in den Kommissionsbeschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 festgelegten Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen (EU-VS) und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen, zu denen unter anderem Bestimmungen über den Austausch solcher Informationen mit Drittländern und die Verarbeitung und die Speicherung solcher Informationen gehören. Alle Verwaltungsvereinbarungen über den Austausch von Verschlusssachen mit den betreffenden Behörden eines Drittlands oder, sofern keine solche Vereinbarung besteht, alle Ad-hoc-Weitergaben von EU-VS in Ausnahmefällen an diese Behörden bedürfen der vorherigen Genehmigung der Kommission.
Der Verwaltungsrat erlässt die Sicherheitsvorschriften der EU-Zollbehörde, nachdem die Kommission diese genehmigt hat. Bei der Prüfung der vorgeschlagenen Sicherheitsvorschriften stellt die Kommission sicher, dass diese mit den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 vereinbar sind.
Die EU-Zollbehörde kann alle notwendigen Maßnahmen treffen, um den Austausch von Informationen, die für ihre Aufgaben von Belang sind, mit der Kommission und den Mitgliedstaaten sowie gegebenenfalls mit anderen einschlägigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zu erleichtern. Jede zu diesem Zweck getroffene Verwaltungsvereinbarung über die Weitergabe von EU-Verschlusssachen oder, falls keine solchen Vereinbarungen vorliegen, jede Ad-hoc-Weitergabe von EU-Verschlusssachen in Ausnahmefällen bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Kommission.
Die Agentur erlässt eigene Sicherheitsvorschriften auf der Grundlage der Grundsätze und Vorschriften der in den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU,…
Die Behörde legt eigene Sicherheitsvorschriften fest, die den Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als…
Die Agentur erlässt eigene Sicherheitsvorschriften auf der Grundlage der Grundsätze und Vorschriften der in den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU,…
Die Behörde legt eigene Sicherheitsvorschriften fest, die den Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als…
Die Agentur erlässt ihre eigenen Sicherheitsvorschriften, die den in den Beschlüssen (EU, Euratom) 2015/443 und (EU, Euratom) 2015/444 der Kommission…
Die EU-OSHA legt bei Bedarf Sicherheitsvorschriften fest, die den Sicherheitsvorschriften der Kommission zum Schutz von EU-Verschlusssachen und nicht als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.