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Angesichts der zentralen Rolle von Einführern im Rahmen von Fernverkäufen bei der Organisation großer Mengen an Einfuhren von geringem Wert, auch über Online-Plattformen und Websites, muss ein kohärenter, verhältnismäßiger und abschreckender Rahmen für Sanktionen geschaffen werden, die zu verhängen sind, wenn Einführer im Rahmen von Fernverkäufen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Insbesondere bei fortgesetzten und systematischen Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften im Fernverkauf sollten die Sanktionen abschreckend und wirksam sein. Das Ausmaß, die grenzüberschreitende Reichweite und die weitreichenden Auswirkungen systematischer Verstöße rechtfertigen, dass in dieser Verordnung ein strenges Mindest- und Höchstmaß für finanzielle Sanktionen auf der Grundlage des Gesamtwerts der von dem nicht konformen Wirtschaftsbeteiligten in die Union eingeführten Waren festgelegt werden, wobei den Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit eingeräumt wird, in ihren nationalen Rechtsvorschriften zusätzliche Sanktionen vorzusehen. Die Harmonisierung der Sanktionen für systematische Verstöße in der gesamten Union zielt darauf ab, „Grenz-Shopping“ durch Wirtschaftsbeteiligte, die im Fernverkauf tätig sind, zu verhindern. Wirtschaftsbeteiligte, die systematisch gegen die Vorschriften verstoßen, sollten als Wirtschaftsbeteiligte mit hohem Risiko eingestuft werden und jeglichen Status in Bezug auf die Vertrauenswürdigkeit und sämtliche Erleichterungsmaßnahmen verlieren.
Stellen die Zollbehörden im Zusammenhang mit der Überlassung von im Fernverkauf verkauften Waren zum zollrechtlich freien Verkehr fest, dass derselbe…
Wird eine Sanktion nach Artikel 276 verhängt, so wird der betreffende Einführer im Rahmen von Fernverkäufen auf der EU-Zolldatenplattform gemäß Artikel 55…
Halten die systematischen Verstöße trotz der Auferlegung zunehmend hoher finanzieller Belastung an, sollten weitere Sanktionen verhängt werden. Dies ist…
Bei Verstößen gegen die mit dieser Änderungsverordnung eingeführten Bestimmungen sollten die zuständigen Behörden oder die Justizbehörden der Mitgliedstaaten…
Um das Vertrauen in die in Verkehr gebrachten Produkte zu stärken, insbesondere im Hinblick auf die Konformität der Produkte mit den Ökodesign-Anforderungen,…
Bestimmte Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 sollten angepasst werden, um dem breiteren Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.