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Um eine wirksame Überwachung und ein angemessenes Maß an Transparenz zu ermöglichen, sollten Aufzeichnungen über alle von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten verhängten nichtstrafrechtlichen Sanktionen auf der EU-Zolldatenplattform zur Verfügung gestellt werden. In diesen Aufzeichnungen sollten die Art des Verstoßes und die Höhe der auferlegten finanziellen Belastung oder jede andere verhängte nichtstrafrechtliche Sanktion angegeben werden. Ein solches zentralisiertes System sollte die erforderlichen Daten liefern, um Durchsetzungspraktiken zu bewerten und potenzielle Marktverzerrungen oder „Grenz-Shopping“-Praktiken durch Wirtschaftsbeteiligte zu ermitteln.
Alle von den Zollbehörden verhängten nichtstrafrechtlichen Sanktionen für Verstöße gegen zollrechtliche Vorschriften sind unter Angabe der Art des Verstoßes und…
Die Kommission sollte die Bestimmungen dieser Verordnung über Verstöße und Sanktionen überprüfen, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren und ihre ordnungsgemäße…
Die EU-Zolldatenplattform sollte den Datenfluss ermöglichen. Die Nutzer sollten in der Lage sein, alle relevanten Daten, die zur Erfüllung ihrer zollrechtlichen…
Um ein einheitliches Niveau der Digitalisierung sicherzustellen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu…
In dieser Verordnung sollte ein gemeinsamer Rahmen zur Festlegung einer Mindestliste von Verstößen gegen zollrechtliche Vorschriften, die Sanktionen…
Melden nicht in der EU ansässige Plattformbetreiber den jeweiligen Steuerbehörden von Drittländern gleichwertige Informationen über meldepflichtige Verkäufer,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.