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Auf das Beratungsverfahren sollte bei der Annahme folgender Durchführungsrechtsakte zurückgegriffen werden: — Durchführungsrechtsakte, mit denen Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Entscheidungen über verbindliche Auskünfte zu widerrufen, da sich diese Entscheidungen lediglich auf einen Mitgliedstaat auswirken und sie darauf ausgerichtet sind, der Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften zu dienen; — Durchführungsrechtsakte über die Erstattung oder den Erlass eines Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags, da sich diese Beschlüsse unmittelbar auf den die Erstattung oder den Erlass Beantragenden auswirken; — Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des unabhängigen Status und der detaillierten Aufgaben und Zuständigkeiten des Datenauditors der EU-Zollbehörde; — Durchführungsrechtsakte, mit denen ein Mitgliedstaat ermächtigt wird, ein bilaterales Abkommen über den Informationsaustausch zum Zwecke der Zusammenarbeit im Zollwesen zu schließen, da solche bilateralen Abkommen nur einen Mitgliedstaat betreffen.
Die Kommission erlässt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Beschlüsse, in denen sie Mitgliedstaaten ersucht, folgende Entscheidungen zu widerrufen: Diese…
Zur Gewährleistung einer korrekten und einheitlichen zolltariflichen Einreihung oder Bestimmung des Ursprungs oder des Zollwerts von Waren kann die Kommission…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des unabhängigen Status und der detaillierten Aufgaben und Zuständigkeiten des Datenauditors.…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Verfahrens für die Abgabe, die Änderung oder die Ungültigkeitserklärung einer…
Auf das Beratungsverfahren sollte bei der Annahme folgender Beschlüsse zurückgegriffen werden: Beschlüsse, die es einem oder mehreren Mitgliedstaaten…
Für den Erlass von Durchführungsrechtsakten über die Aussetzung der Zollpräferenzen bestimmter APS-Abschnitte für die begünstigten Länder und von Beschlüssen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.