Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die EU-Zolldatenplattform sollte personenbezogene Daten für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren speichern. Dieser Zeitraum ist gerechtfertigt, da die Zollbehörden die Möglichkeit haben, die Zollschuld bis zu zehn Jahre nach Erhalt der erforderlichen Informationen über eine Sendung zu notifizieren und sicherzustellen, dass die Kommission, die EU-Zollbehörde, das OLAF, die EUStA, die Zollbehörden und andere zuständige Behörden die Informationen der EU-Zolldatenplattform mit den in anderen Systemen gespeicherten und mit diesen ausgetauschten Informationen abgleichen können. Darüber hinaus sollte dieser Zeitraum mit der Aufbewahrungsfrist abgestimmt werden, die in den anderen von den Zollbehörden angewandten Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist, sofern diese Rechtsvorschriften für Zollkontrollen relevant sind. Wenn personenbezogene Daten für die Zwecke von Gerichts- und Verwaltungsverfahren, Ermittlungen und Nachkontrollen benötigt werden, sollte die Aufbewahrungsfrist ausgesetzt werden, um zu vermeiden, dass personenbezogene Daten gelöscht werden und daher nicht für diese Zwecke verwendet werden können.
Personenbezogene Daten dürfen auf der EU-Zolldatenplattform nicht länger als es für ihre Verarbeitung erforderlich ist und in jedem Fall nicht länger als zehn…
In das Zollinformationssystem eingegebene personenbezogene Daten sind nur so lange zu speichern, wie es zur Verwirklichung des in Artikel 1 Absatz 2 genannten…
Aus dem Zollinformationssystem kopierte personenbezogene Daten sind nur so lange zu speichern, wie es zur Erfüllung des Zwecks, zu dem sie kopiert wurden,…
Artikel 14 erhält folgende Fassung: In das Zollinformationssystem eingegebene personenbezogene Daten sind nur so lange zu speichern, wie es zur Verwirklichung…
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der vorliegenden Verordnung verarbeitet werden, sollten gemäß den geltenden Bestimmungen der Verordnungen (EU) 2016/679…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates angehört und hat…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.