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Die personenbezogenen Daten der folgenden Kategorien betroffener Personen dürfen auf der EU-Zolldatenplattform ausschließlich und im erforderlichen Umfang für die in Artikel 41 genannten Zwecke verarbeitet werden:
betroffene Personen, die gemäß Artikel 26 Absätze 1, 3 oder 4 registriert sind oder eine Registrierung beantragen;
andere als die unter Buchstabe a dieses Artikels genannten betroffenen Personen, die gelegentlich mit Tätigkeiten befasst sind, die unter die zollrechtlichen Vorschriften oder andere von den Zollbehörden angewandte Vorschriften fallen oder deren personenbezogene Daten in den für Risikomanagementzwecke gemäß Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe a erhobenen Daten enthalten sind;
betroffene Personen, deren personenbezogene Informationen sich in den in Artikel 76 genannten Unterlagen oder etwaigen weiteren Nachweisen befinden, welche für die Erfüllung der Verpflichtungen aufgrund der zollrechtlichen Vorschriften oder anderer von den Zollbehörden angewandter Vorschriften notwendig sind;
befugte Bedienstete von Zollbehörden, anderen zuständigen Behörden oder anderen einschlägigen Behörden oder befugten Stellen, deren personenbezogene Daten erforderlich sind, um die angemessene Kontrolle und Überwachung des Zugriffs auf die Informationen auf der EU-Zolldatenplattform zu gewährleisten;
Bedienstete oder befugte Dritte, die für die Kommission, die EU-Zollbehörde oder andere Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union tätig sind, die Zugang zur EU-Zolldatenplattform haben.
Die folgenden Kategorien personenbezogener Daten dürfen gemäß Artikel 41 auf der EU-Zolldatenplattform verarbeitet werden:
personenbezogene Daten des EU-Zolldatenmodells gemäß Artikel 49 und für Risikomanagementzwecke gemäß Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe a erhobene Daten, und zwar:
Identifizierungsdaten;
Kontaktdaten, d. h. Anschrift und elektronische Kontaktdaten;
Daten des Identitätsnachweises;
Finanz- und Zahlungsdaten;
Standort- und Verkehrsdaten;
Daten zur Beschäftigung oder zum Arbeitsplatz;
Daten, die in Vollmachten oder deren Nachweisen enthalten sind;
Arbeitnehmerdaten;
elektronische Identifizierungsdaten;
Daten der Zollvertretung;
Identifizierungsdaten des Zollvertreters;
Daten zu Zollvorgängen;
technische Nutzerdaten;
Daten zu Rechtsverletzungen und Straftaten;
Daten zu Kontrollergebnissen und Minderungsergebnissen;
personenbezogene Daten, die für die ordnungsgemäße Identifizierung des Personals notwendig sind, das gemäß Absatz 1 Buchstaben d und e dieses Artikels befugt ist, die Daten der EU-Zolldatenplattform zu verarbeiten, und zwar:
Identifizierungsdaten;
Kontaktdaten, d. h. Anschrift und elektronische Kontaktdaten;
Daten des Identitätsnachweises;
Daten zur Beschäftigung oder zum Arbeitsplatz;
Daten, die in Vollmachten oder deren Nachweisen enthalten sind;
Arbeitnehmerdaten;
elektronische Identifizierungsdaten;
technische Nutzerdaten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die EU-Zolldatenplattform ist eine Zusammenstellung elektronischer Dienste, Anwendungen, Daten und Infrastrukturen zur Verarbeitung und Speicherung von Daten,…
Bei den an die EU-Zolldatenplattform übermittelten Daten handelt es sich größtenteils um nicht personenbezogene Daten, die von den Wirtschaftsbeteiligten für…
zusätzliche Anwendungen innerhalb der EU-Zolldatenplattform in Abstimmung mit der EU-Zollbehörde oder der Kommission.
arbeiten zusammen, um Anträge von betroffenen Personen zeitnah zu bearbeiten und die Ausübung der Rechte durch betroffene Personen zu erleichtern;
wie die für die Daten zuständigen Zollbehörden ermittelt werden können;
den Zollbehörden im Einklang mit Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben c, e, f und h der Verordnung (EU) 2016/679 oder
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.