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Das Verfahren für die Verbringung von Waren aus dem Zollgebiet der Union sollte entsprechend dem Eingangsverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Daher sollte verlangt werden, dass eine in der Union ansässige Person, nämlich der Ausführer, für die Waren verantwortlich ist. Der Ausführer sollte den Zollbehörden vor dem Verbringen der Waren aus der Union die einschlägigen Informationen bereitstellen oder verfügbar machen und dabei angeben, ob es sich bei den auszuführenden Waren um Unionswaren oder Nicht-Unionswaren handelt, und die Informationen, soweit erforderlich, anpassen.
Der Beförderer, der die Waren aus dem Zollgebiet der Union verbringt, oder die Person, die die Verantwortung für die Verbringung der Waren vor ihrem Ausgang aus…
die Person, die die Verantwortung für die Verbringung der Waren vor ihrem Ausgang aus dem Zollgebiet der Union übernimmt.
Um die Transparenz in Bezug auf die Person, die für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Unionsversandverfahren verantwortlich ist, sowie die Transparenz…
Um das Zollverfahren für das Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Union zu vereinfachen und gleichzeitig sicherzustellen, dass nur eine einzige Person für…
Die Person, die Waren über Fernverkäufe liefert oder Fernverkäufe von Waren erleichtert, die aus Drittländern in das Zollgebiet der Union eingeführt werden, und…
Der Vorgang der Überführung von Waren in ein Zollverfahren muss überarbeitet werden, um den neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der an diesem Verfahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.