Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 6. November 2024 nahm die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Verwendung des Stoffes 2,2′-Oxydiethylamin an. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass der Stoff für eine beliebige Dauer und bei einer beliebigen Temperatur kein Sicherheitsrisiko für die Verbraucher darstellt, wenn er als Comonomer mit einem Massenanteil von bis zu 14 % mit Adipinsäure und Caprolactam oder mit Homologen dieser beiden Stoffe, die längere C-Ketten aufweisen, zur Herstellung von Polyamidfolien mit einer Dicke von bis zu 25 μm verwendet wird, sofern die Migration des Stoffes 0,05 mg/kg Lebensmittel nicht übersteigt, die fertigen Folien nicht mit Säuglingsanfangsnahrung und menschlicher Milch in Berührung kommen, die Migration von Oligomeren mit einem Molekulargewicht von weniger als 1000 Da, die den Stoff enthalten, nicht mehr als 5 mg/kg Lebensmittel beträgt und sofern, wenn die Homologe von Adipinsäure und Caprolactam als Ausgangsstoffe verwendet werden, nur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 zugelassene Homologe verwendet werden.