Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wie in den Erwägungsgründen 16 und 17 der Verordnung (EU) 2024/3190 erläutert, sollen mit Artikel 11 der genannten Verordnung Übergangsbestimmungen für das erstmalige Inverkehrbringen fertiger Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände vorgesehen werden. Da es in diesem Artikel 11 in Bezug auf Lebensmittelkontaktmaterialien jedoch fälschlicherweise nur „in Verkehr gebracht werden“ heißt, sollte eine Berichtigung vorgenommen werden. Aus Gründen der Kohärenz sollte auch Erwägungsgrund 18 der Verordnung (EU) 2024/3190 berichtigt werden.
Mit Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/3190 wird bezweckt, dass fertige Mehrweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, die gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses…
Seit Verabschiedung der Verordnung hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) weitere Berichte über bestimmte Stoffe…
Seit der letzten Änderung der Verordnung hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) weitere Berichte über bestimmte…
Gemäß dem aktuellen Wortlaut von Anhang III Nummer 3 der Verordnung (EU) 2024/3190 müssen in der Konformitätserklärung sowohl halbfertige…
Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 ist in den von der Kommission erlassenen Einzelmaßnahmen vorzuschreiben, dass den…
Abweichend von Absatz 1 dürfen die folgenden fertigen Einweg-Lebensmittelkontaktgegenstände, die den vor dem Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.