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Im Jahr 2025 kam der STECF in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass Langleinenfischer Auswirkungen auf Laicher des Europäischen Seehechts (Merluccius merluccius) haben, insbesondere in den geografischen GFCM-Untergebieten 8, 9, 10 und 11. In den geografischen GFCM-Untergebieten 1, 2, 5, 6 und 7 ist es angezeigt, für 2026 den höchstzulässigen Fischereiaufwand für Langleinenfischer auf dem Niveau beizubehalten, das auf der Grundlage von Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1022 mit der Verordnung (EU) 2025/219 für 2025 festgesetzt wurde.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Fänge von Schwertfisch durch Langleinenfänger südlich von 20°S die in Tabelle 2 Anhang IG festgesetzten Grenzwerte…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Fänge von Schwertfisch durch Langleinenfänger südlich von 20° S die in Anhang IG Tabelle 2 festgesetzten Grenzwerte…
Der STECF kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zur Erreichung der Ziele für den MSY für die Fischbestände im westlichen Mittelmeer weitere dringliche…
Im Jahr 2025 kam der STECF in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zusätzlich zur Verringerung des Fischereiaufwands weitere Bewirtschaftungsmaßnahmen für Rote…
Geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Biomasse des Laicherbestands eines der in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1022 genannten…
Der STECF kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass zur Erreichung der Ziele für den MSY für die Fischbestände im westlichen Mittelmeer weitere dringliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.