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Auf ihrer 48. Jahrestagung im Jahr 2025 hat die GFCM eine Übertragung der im Jahr 2024 ungenutzten Unionsquote für Steinbutt gebilligt. Diese Maßnahme sollte in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten, die aus dieser Nichtausschöpfung ergeben, sollte auf der Grundlage des jeweiligen Beitrags der einzelnen Mitgliedstaaten zur Nichtausschöpfung beruhen, ohne dass der in der Verordnung (EU) 2024/259 festgelegte Aufteilungsschlüssel für die jährliche Aufteilung der TAC geändert wird.
Die Unionsquoten für Bestände im ICCAT-Übereinkommensbereich für 2025 wurden auf der ICCAT-Jahrestagung 2024 im Einklang mit mehreren ICCAT-Empfehlungen…
Um die von der ICCAT festgelegten Anpassungen der Gemeinschaftsquoten umzusetzen, müssen die sich aus der Unterausschöpfung ergebenden Fangmöglichkeiten nach…
Um die von der ICCAT festgelegten Anpassungen der Gemeinschaftsquoten umzusetzen, müssen die sich aus der Unterausschöpfung ergebenden Fangmöglichkeiten nach…
Die Unionsquoten für Bestände im ICCAT-Übereinkommensbereich für 2026 wurden auf der ICCAT-Jahrestagung 2025 im Einklang mit mehreren ICCAT-Empfehlungen…
Im Rahmen mehrerer ICCAT-Empfehlungen darf die Union auf Antrag einen festgesetzten prozentualen Anteil ihrer Quoten aus nicht ausgeschöpften Fangmöglichkeiten…
Auf ihrer 41. Jahrestagung 2017 hat die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM) die Empfehlung GFCM/41/2017/4 über einen mehrjährigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.