Erwägungsgrund 8 32016R1628
Abgesehen von der Ausweitung des Geltungsbereichs der Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Marktharmonisierung bei gleichzeitiger Minimierung des Risikos von Marktverzerrungen zielt diese Verordnung darauf ab, den gegenwärtigen Rechtsrahmen auch durch die Bestimmung von Maßnahmen zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die allgemeinen Bedingungen für die Durchsetzung dieser Rechtsvorschriften insbesondere durch eine Stärkung der Regeln für die Marktüberwachung zu verbessern.