Erwägungsgrund 32 32026R0405
Duftstoffe sind organische Verbindungen mit charakteristischem, meist angenehmem Geruch, die häufig in Detergenzien und in vielen anderen Produkten wie Parfüms und anderen parfümierten Kosmetika verwendet werden. Diese Stoffe können bei Kontakt eine allergische Reaktion hervorrufen, insbesondere bei sensibilisierten Personen, selbst wenn diese Stoffe nur in geringen Konzentrationen enthalten sind. Daher ist es wichtig, Informationen über das Vorhandensein einzelner Allergene in Detergenzien bereitzustellen, damit sensibilisierte Personen den Kontakt mit dem Stoff, auf den sie allergisch reagieren, vermeiden können. Daher sollten spezifische Kennzeichnungsanforderungen festgelegt werden, die nur dann gelten, wenn die Duftallergene nicht gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu kennzeichnen sind. Dadurch würde nicht nur ein unnötiger Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsakteure vermieden, sondern auch sichergestellt, dass Verbraucher oder andere Endnutzer jene Informationen in klarer Form erhalten, sodass auch für sensibilisierte Personen ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit gewährleistet ist.