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Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission sind in der Liste hochwertiger Datensätze Daten über Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen enthalten. Dadurch ist sichergestellt, dass öffentliche Daten mit höchstem sozioökonomischen Potenzial mit minimalen rechtlichen und technischen Einschränkungen kostenlos für die Weiterverwendung zur Verfügung gestellt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 sollte daher angepasst werden, um der Verfügbarkeit solcher Daten über Unternehmen und ihrem hohen Wert für statistische Zwecke und andere Aufgaben des ESZB Rechnung zu tragen. Ergänzend zu diesen öffentlichen Daten und im Einklang mit den Grundsätzen der Kostenwirksamkeit, der Minimierung des Meldeaufwands und der hohen Qualität des Endprodukts sollten die Mitglieder des ESZB Kernreferenzdaten mit spezifischen Attributen zu juristischen Personen, Niederlassungen und institutionellen Einheiten an Berichtspflichtige weitergeben können. Daher sollten die Bedingungen festgelegt werden, unter denen es möglich sein sollte, Kernreferenzdaten, die von Mitgliedern des ESZB erhoben wurden, für statistische und andere Zwecke zu verwenden.
Die Mitglieder des ESZB können vertrauliche statistische Daten unter folgenden Umständen an einen Berichtspflichtigen weitergeben: Die in Buchstabe a genannten…
Eine unionsweite Liste von Datensätzen mit einem besonderen Potenzial für die Erzielung sozioökonomischer Vorteile in Verbindung mit harmonisierten Bedingungen…
Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt…
Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Richtlinie. Demnach…
Um den aktuellen Gegebenheiten und dem digitalen Umfeld, in dem das ESZB tätig ist, Rechnung zu tragen, sollten in die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 neue oder…
Um die Berichtslast der Berichtspflichtigen möglichst gering zu halten und die ordnungsgemäße Durchführung der auf alle zuständigen Behörden übertragenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.