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Um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern und die Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Krisenmaßnahmen, für die nationale Zahlungen genehmigt werden sollen, zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu erlassen, in dem sie Vorschriften für die allgemeinen Förderbedingungen und Prioritätskriterien für die Zuteilung solcher nationalen Zahlungen, die von den Mitgliedstaaten festzulegen sind, für die Ermittlung der Marktsituationen, in denen solche Maßnahmen gerechtfertigt sind, für die Berechnung der nationalen Zahlungen und für ihre Kohärenz mit anderen Stützungsmaßnahmen für den Weinsektor im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festzulegen.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 227 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieses Artikels zu erlassen, in denen sie Vorschriften zu…
Um sicherzustellen, dass die Stützungsprogramme der Mitgliedstaaten für Wein ihre Ziele erreichen und die Finanzmittel der Union effizient und wirksam verwendet…
Um Maßnahmen der Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbände zur leichteren Anpassung des Angebots an die…
Um sicherzustellen, dass die Interventionskategorien in bestimmten Sektoren zur Erreichung der Ziele der GAP beitragen und die Synergien mit anderen…
Um die Überwachung und Kontrolle des Produktionspotenzials durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden,…
Den Mitgliedstaaten sollte gestattet werden, Vorschriften über den Absatz von Weinerzeugnissen festzulegen, die den Anforderungen dieser Verordnung nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.