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Angesichts der derzeit schwierigen und sich rasch verändernden Marktlage und mit Blick auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der Rebflächen und des Wissensaustauschs erlangt die Verfügbarkeit von Beratungsdiensten für Winzer und andere Marktteilnehmer im Weinsektor eine besondere Bedeutung. Daher sollten die in Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2021/2115 aufgeführten Arten von Beratungsdiensten geändert werden, dass wichtige zusätzliche Beratungsdienste wie die Vermarktung durch Direktverkauf, die ökologische Nachhaltigkeit und die Diversifizierung gegenüber der Weinbereitung abgedeckt sind.
Buchstabe f erhält folgende Fassung: „f) Beratungsdienste, insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsbedingungen, Arbeitgeberverpflichtungen und Gesundheit und…
fachliche Beratungsleistungen über die ökologische Nachhaltigkeit unter besonderer Berücksichtigung der Beschränkung und — wenn möglich — Beseitigung der…
bei Versicherungsvermittlern und Versicherungsunternehmen, die Versicherungsberatung für IBIP anbieten, und bei Versicherungsvermittlern, die…
Die Mitgliedstaaten können Vermarktungsvorschriften zur Regulierung des Angebots im Weinsektor erlassen, um das Funktionieren des gemeinsamen Weinmarktes zu…
Um sicherzustellen, dass die Unterstützung für die Entwicklung des Weintourismus in unterschiedlichen Weinbauregionen an Wirksamkeit gewinnt, ist es außerdem…
neu zu bepflanzende Flächen, die zur Steigerung der Erzeugung von Betrieben des Weinsektors, die eine Steigerung ihrer Kosteneffizienz, ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.