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Diese Verordnung sollte im Einklang mit den Zielen der Kommission eine stärkere Vereinfachung ermöglichen und zu mehr Transparenz, einer wirksamen Evaluierung und besseren Kontrollen der Einhaltung der Beihilfevorschriften auf nationaler und Unionsebene beitragen, gleichzeitig jedoch die institutionellen Befugnisse der Kommission und der Mitgliedstaaten wahren. Dies steht im Einklang mit der Mitteilung der Kommission über die Modernisierung des EU-Beihilfenrechts und mit dem Ergebnis der von der Kommission im Jahr 2020 durchgeführten Eignungsprüfung, denen zufolge der Verwaltungsaufwand verringert und ein effizienter Einsatz öffentlicher Mittel gewährleistet werden muss.