Erwägungsgrund 8 32022R2472VERORDNUNG (EU) 2022/2472 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Beihilfen, die sowohl die allgemeinen als auch die für die betreffende Gruppe von Beihilfen geltenden besonderen Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen,…
Erwägungsgrund 1 32018R1911VERORDNUNG (EU) 2018/1911 DES RATES vom 26. November 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1588 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen (Text von Bedeutung für den EWR)
Mit der Verordnung (EU) 2015/1588 des Rates wird die Kommission ermächtigt, mittels Verordnungen zu erklären, dass die aufgeführten Gruppen von Beihilfen mit…
Erwägungsgrund 8 32026R0562Beihilfen, die sowohl die allgemeinen als auch die für die betreffende Gruppe von Beihilfen geltenden besonderen Voraussetzungen dieser Verordnung erfüllen,…
Erwägungsgrund 4 32022R2473VERORDNUNG (EU) 2022/2473 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen zugunsten von in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur tätigen Unternehmen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Mit der Verordnung (EU) 2015/1588 wird der Kommission ermächtigt, Beihilfen zur Beseitigung von Schäden, die durch bestimmte widrige Witterungsverhältnisse in…
Erwägungsgrund 41 32022R2472VERORDNUNG (EU) 2022/2472 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Kohärenz mit der Gemeinsamen Agrarpolitik zu gewährleisten und die Vorschriften auf der Grundlage der Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der…
Erwägungsgrund 1 32018R1923VERORDNUNG (EU) 2018/1923 DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 hinsichtlich ihrer Geltungsdauer (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 der Kommission gelten Beihilfen bis zu einer bestimmten Obergrenze, die Unternehmen für die Erbringung einer…