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Diese Verordnung gilt für Betriebs- und Investitionsbeihilfen, die für nachhaltigen Landverkehr gewährt werden.
Investitionsbeihilferegelungen für die Anpassung und Modernisierung des nachhaltigen Landverkehrs.
Folgende Investitionsvorhaben sind beihilfefähig:
Diese Verordnung gilt für Beihilfen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gewährt wurden, sofern die Beihilfen sämtliche Voraussetzungen dieser Verordnung…
Diese Verordnung gilt für Beihilfen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gewährt wurden, sofern die Beihilfen sämtliche Voraussetzungen dieser Verordnung…
Mit dieser Verordnung werden die umfangreichen Erfahrungen der Kommission bei der Prüfung von Betriebsbeihilfen für die Verringerung der externen Kosten des…
Diese Verordnung gilt für Beihilfen an Unternehmen aller Wirtschaftszweige mit folgenden Ausnahmen:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.