Gesetze
Gesetz wird geladen …
In dem EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (im Folgenden „Partnerschaftsabkommen“) und dem EU-Mercosur-Interimsabkommen über den Handel (im Folgenden „Interimsabkommen über den Handel“) sind Präferenzregeln für Waren, die ihren Ursprung in Mercosur-Ländern haben oder für diese bestimmt sind, vorgesehen und bilaterale Schutzklauseln für die vorübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen enthalten. Die Besonderheiten einiger unter diese Abkommen (im Folgenden „Abkommen“) fallender landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie die prekäre Lage der Gebiete der Union in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) machen Ad-hoc-Bestimmungen erforderlich.