Erwägungsgrund 1 32019R0287
Die Union schließt mit Drittländern regelmäßig Handelsabkommen, mit denen sie diesen Ländern eine Präferenzregelung gewährt. Diese Handelsabkommen können bilaterale Schutzklauseln und andere Mechanismen für die vorübergehende Rücknahme von Zollpräferenzen oder anderen Präferenzregelungen enthalten, wie etwa Stabilisierungsmechanismen für bestimmte sensible Erzeugnisse. Die Besonderheiten einiger unter die Handelsabkommen fallender Erzeugnisse sowie die prekäre Lage der Gebiete der Union in äußerster Randlage gemäß Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) können Ad-hoc-Bestimmungen erforderlich machen.