Erwägungsgrund 8 32013R0020
Schutzmaßnahmen sollten in Form einer der in Artikel 104 Absatz 2 des Abkommens genannten Maßnahmen ergriffen werden.
Schutzmaßnahmen sollten in Form einer der in Artikel 104 Absatz 2 des Abkommens genannten Maßnahmen ergriffen werden.