Verordnung (EU) 2026/687 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des EU-Mercosur-Interimsabkommens über den Handel
Es müssen Verfahren festgelegt werden, mit denen die wirksame Durchführung der bilateralen Schutzklauseln für landwirtschaftliche Erzeugnisse gewährleistet wird.
Erwägungsgrund 5 32026R0687Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen