Erwägungsgrund 4 32011R0511
Die Begriffe „bedeutende Schädigung“, „drohende bedeutende Schädigung“ und „Übergangszeit“ in Artikel 3.5 des Abkommens sollten definiert werden.
Die Begriffe „bedeutende Schädigung“, „drohende bedeutende Schädigung“ und „Übergangszeit“ in Artikel 3.5 des Abkommens sollten definiert werden.