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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in den Mitgliedstaaten sollten von der Anwendung dieser Verordnung nicht berührt werden. Folglich sollten der Beschluss 2008/976/JI des Rates , der Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates und die Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates insoweit Vorrang vor der vorliegenden Verordnung haben, als die betreffende unlautere Handelspraktik in den Anwendungsbereich jener Rechtsakte fällt.
Die vorliegende Verordnung berührt weder die Anwendung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in den…
Diese Richtlinie sollte die Vorschriften über die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen sowie über die gegenseitige Anerkennung von…
Um zu gewährleisten, dass die Ziele der Verordnung (EU) 2023/2844 vollständig verwirklicht werden und um die bestehenden Rechtsakte der Union in Zivil-,…
Diese Verordnung berührt nicht die Verfahrensrechte, wie sie in der Charta oder in anderen Rechtsakten der Union, etwa in den Richtlinien 2010/64/EU ,…
Da diese Richtlinie ein umfassendes Regelwerk vorsieht, das sich mit bereits bestehenden Rechtsinstrumenten überschneiden würde, sollte sie die Gemeinsame…
Bei der Durchführung dieser Richtlinie sollte der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates , der Richtlinie 2012/13/EU des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.