Erwägungsgrund 13 32026R0697
Die Durchsetzungsbehörden sollten miteinander zusammenarbeiten, indem sie Amtshilfeersuchen stellen. In diesen Ersuchen sollte angegeben werden, welche Informationen oder Maßnahme in dem jeweiligen Fall für die Durchführung von Untersuchungen unlauterer Handelspraktiken als notwendig erachtet werden. Damit die ersuchte Durchsetzungsbehörde dem Ersuchen nachkommen kann, sollte es alle erforderlichen Informationen über die mutmaßliche unlautere Handelspraktik enthalten.