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In Verfahren vor einem Unionsdesigngericht, in dem die Rechtsgültigkeit des Unionsdesigns mit einer Widerklage auf Nichtigerklärung angegriffen wurde:
erklärt das Gericht das Unionsdesign für nichtig, wenn nach seinen Feststellungen einer der in Artikel 27 genannten Gründe der Aufrechterhaltung des Unionsdesigns entgegensteht;
weist das Gericht die Widerklage ab, wenn nach seinen Feststellungen keiner der in Artikel 27 genannten Gründe der Aufrechterhaltung des Unionsdesigns entgegensteht.
Ein Unionsdesigngericht weist eine Widerklage auf Nichtigerklärung eines eingetragenen Unionsdesigns ab, wenn das Amt über einen Antrag wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bereits eine rechtskräftige Entscheidung erlassen hat.
Ist die Entscheidung eines Unionsdesigngerichts über eine Widerklage auf Nichtigerklärung eines eingetragenen Unionsdesigns rechtskräftig geworden, so wird eine Ausfertigung dieser Entscheidung dem Amt entweder durch das Gericht oder eine der Parteien des nationalen Verfahrens unverzüglich zugestellt. Das Amt oder jede andere betroffene Partei kann über das betreffende Urteil nähere Auskünfte anfordern. Das Amt trägt das Urteil gemäß Artikel 104 Absatz 3 Buchstabe r in das Register ein.
Ein nicht eingetragenes Unionsdesign wird von einem Unionsdesigngericht auf Antrag bei diesem oder auf Widerklage im Verletzungsverfahren für nichtig erklärt.
Eine Klage oder Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit eines Unionsdesigns kann nur auf die in Artikel 27 genannten Nichtigkeitsgründe gestützt werden.
Widerklagen auf Erklärung der Nichtigkeit eines Unionsdesigns, die im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a genannten Klagen erhoben werden.
In Verfahren betreffend eine Verletzungsklage oder eine Klage wegen drohender Verletzung eines eingetragenen Unionsdesigns haben die Unionsdesigngerichte von…
Ist beim Amt ein Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit des eingetragenen Unionsdesigns gestellt worden, so setzt es das Verfahren, soweit keine besonderen Gründe…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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