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Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen Folgendes festgelegt wird: Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 159 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen.
die Einzelheiten, die in dem Antrag auf Eintragung eines Rechtsübergangs nach Artikel 31 Absatz 3 anzugeben sind;
die Art der Unterlagen, die für den Rechtsübergang nach Artikel 31 Absatz 3 erforderlich sind, unter Berücksichtigung der vom eingetragenen Inhaber und dem Rechtsnachfolger getroffenen Vereinbarungen.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Einzelheiten, die in der Anmeldung eines Unionsdesigns enthalten sein müssen. Diese…
Die Person, der nach Artikel 14 das Recht auf ein Unionsdesign zusteht, kann beim Amt einen Antrag auf Wechsel der Rechtsinhaberschaft gemäß Absatz 1 des…
ein Rechtsübergang gemäß Artikel 31;
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen Folgendes festgelegt wird: Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel…
Bei vollständigem Wechsel der Rechtsinhaberschaft an einem eingetragenen Unionsdesign infolge eines gerichtlichen Verfahrens gemäß Artikel 15 Absatz 1 erlöschen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.