Erwägungsgrund 31 32026R0715
Um die Vermarktung von durch Designs geschützten Erzeugnissen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“) und einzelne Entwerfer zu erleichtern und das Bewusstsein für die sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene bestehenden Regelungen zur Eintragung von Designs zu schärfen, sollte für die Inhaber von Designs und, mit deren Zustimmung, auch andere Parteien ein allgemein anerkannter Hinweis, bestehend aus dem Symbol zur Verfügung stehen.