Art. 35 Abs. 2 32017R1001VERORDNUNG (EU) 2017/1001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen festgelegt wird, welche Art von Unterlagen für die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren…
Art. 43 32026R0715Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf die Anmeldung
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Einzelheiten, die in der Anmeldung eines Unionsdesigns enthalten sein müssen. Diese…
Art. 38 Abs. 4 32017R1001VERORDNUNG (EU) 2017/1001 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 über die Unionsmarke (Kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen die Art und die Einzelheiten der Nachweise festgelegt werden, die für die Inanspruchnahme einer…
Art. 45 32026R0715Übertragung von Durchführungsbefugnissen in Bezug auf Sammelanmeldungen
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen die Einzelheiten, die bei der Sammelanmeldung anzugeben sind, festgelegt werden. Diese…
Art. 104 Abs. 2 Buchst. h 32026R0715Register der Unionsdesigns
Angaben über die Inanspruchnahme einer Priorität gemäß Artikel 50;