Erwägungsgrund 45 32026R0715
Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Höhe der an das Amt zu entrichtenden Gebühren für das Funktionieren des Systems des Unionsdesignschutzes und in Anbetracht seiner ergänzenden Rolle im Hinblick auf nationale Designsysteme ist es angezeigt, die Höhe dieser Gebühren direkt in dieser Verordnung in einem Anhang festzulegen. Die Höhe der Gebühren sollte so festgesetzt werden, dass sichergestellt ist, dass die durch sie entstehenden Einnahmen grundsätzlich für einen ausgeglichenen Haushalt des Amtes ausreichen und dass das Unionsdesign und die nationalen Designsysteme nebeneinander bestehen und einander ergänzen, wobei unter anderem die Größe des Marktes, auf den sich das Unionsdesign erstreckt, und die Bedürfnisse von KMU zu berücksichtigen sind.