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Nach der Eintragung macht das Amt das eingetragene Unionsdesign im Blatt für Unionsdesigns nach Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe a bekannt.
die Erneuerung der Eintragung gemäß Artikel 66 und der Tag, an dem die Erneuerung wirksam wird;
Im Falle eines eingetragenen Unionsdesigns werden in das in Artikel 104 genannte Register der Unionsdesigns (im Folgenden „Register“) folgende Elemente…
Die Eintragung in das Register wird mit einer Wiedergabe des eingetragenen Designs durch das Deutsche Patent- und Markenamt bekannt gemacht. Sie erfolgt ohne…
Die Bekanntmachung der Eintragung der Änderung enthält eine Wiedergabe des eingetragenen Unionsdesigns in seiner geänderten Form.
Sind die Anforderungen an eine Anmeldung eines Unionsdesigns erfüllt und wurde die Anmeldung nicht gemäß Artikel 56 zurückgewiesen, so trägt das Amt das in der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.