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Bei ihren Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln, einschließlich des mit der Verordnung (EU) 2021/947 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Europäischen Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+), lässt sich die Union weiterhin von den Zielen und Grundsätzen des auswärtigen Handelns der Union leiten, wie in Artikel 3 Absatz 5 und in den Artikeln 8 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie von der Politik der Union im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit gemäß Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt. Die Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der mit der Verordnung (EU) 2021/947 eingeführten Garantie für Außenmaßnahmen (im Folgenden „Garantie für Außenmaßnahmen“) sollten in einer Weise durchgeführt werden, die mit den genannten Zielen und Grundsätzen uneingeschränkt im Einklang steht, wobei gleichzeitig eine bessere Abstimmung zwischen den Politikbereichen der Union und den eigenen Prioritäten der Partnerländer sichergestellt werden sollte.
Die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführten Begünstigten kommen gemäß Artikel 31 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/947 für eine Unterstützung aus…
im Einklang mit dem Politikrahmen im Sinne von Artikel 7, den geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen und Normen und den international…
eine Bezugnahme auf die Ziele und den Zweck des Instruments, eine Bedarfsanalyse und die erwarteten Ergebnisse, wobei die Förderung der sozialen Verantwortung…
Auf der Grundlage der bestehenden EFSD-Garantie, die mit der Verordnung (EU) 2017/1601 eingerichtet wurde, und den von dem mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr.…
Zur Umsetzung des neuen internationalen Rahmens, der durch die Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die Globale Strategie für die…
Die Union sollte weiterhin gemeinsame Bestimmungen über die Durchführung ihrer Außenmaßnahmen anwenden. Gemeinsame Bestimmungen und Verfahren für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.