Erwägungsgrund 33 32021R0947
Mit dem Instrument sollte der Union ermöglicht werden, die externe Dimension des Programms Erasmus+ gestützt auf dessen Erfolg weiter auszubauen. Von den geografischen Programmen im Rahmen des Instruments sollte ein Richtbetrag von 1800000000 EUR zur Finanzierung von Maßnahmen im Rahmen der internationalen Dimension des Programms Erasmus+ eingesetzt werden, deren Durchführung gemäß der Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates und im Einklang mit dem im Rahmen des Instruments erlassenen Programmplanungsdokument erfolgen sollte. Durch die Programmplanung im Rahmen des Instruments sollte das Potenzial des Programms Erasmus+ voll ausgeschöpft werden.