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Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes regelt ihre Angelegenheiten, insbesondere die Rechtsverhältnisse zwischen den Kassen und ihren Mitgliedern, Versicherten und Bezugsberechtigten durch Satzungen,[2] jeweils getrennt für den Bereich der Ruhegehaltskasse und den Bereich der Zusatzversorgungskasse. Die Satzungen [2] bedürfen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Sie sind im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen. Die Satzungen [2] treten, wenn kein anderer Zeitpunkt in der Satzung bestimmt ist, am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Zusatzversorgungskasse kann Änderungen tarifvertraglicher Bestimmungen zum Versicherungs- und Leistungsrecht auch vor einer Anpassung der Satzungsvorschriften anwenden.