Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Sie besitzt Dienstherrnfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne. Sie führt das kleine Landessiegel mit der Umschrift „Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes“.
Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes führt als Sonderkassen die Ruhegehaltskasse und die Zusatzversorgungskasse. Die Vermögen der Sonderkassen sind Sondervermögen und haften jeweils nur für deren Verbindlichkeiten. Sie sind getrennt zu verwalten.