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Die Ruhegehaltskasse hat die Aufgabe, die Versorgungslasten, die ihren Mitgliedern für deren Beamtinnen, Beamten und deren Hinterbliebene nach dem jeweils geltenden Beamtenversorgungsrecht erwachsen, nach Maßgabe der Satzung auszugleichen. Sie berät ihre Mitglieder in versorgungsrechtlichen Fragen. Auf Antrag eines Mitgliedes kann sie für dieses die Aufgabe der Festsetzung der beamtenrechtlichen Versorgungsleistungen wahrnehmen und hierbei das Mitglied in Widerspruchsverfahren und Rechtsstreitigkeiten vertreten.
Die Zusatzversorgungskasse hat die Aufgabe, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihrer Mitglieder im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung zu gewährleisten.
Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes kann auf Antrag eines Mitgliedes für dieses die Aufgabe der Berechnung und Zahlung der Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen, der Besoldung und der Entgelte wahrnehmen. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.