Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes hat für die Körperschaft und für ihre Sondervermögen für jedes Haushaltsjahr jeweils eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung der Körperschaft enthält
für den Abrechnungsverband „Verwaltung“ die Festsetzung
der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo,
des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages aa) der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo,bb) der Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögenshaushaltes sowie deren Saldo.
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
der Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögenshaushaltes sowie deren Saldo.
der Erstattungsbeträge für die Verwaltung der Sondervermögen,
des Verhältnisses der Verwaltungskostenanteile der anderen Abrechnungsverbände und der Sondervermögen;
für andere Abrechnungsverbände jeweils die Festsetzung
der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo,
des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages aa) der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo,bb) der Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögenshaushaltes sowie deren Saldo.
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung.
der Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögenshaushaltes sowie deren Saldo.
Die Haushaltssatzung der Ruhegehaltskasse enthält die Festsetzung
des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo,
der Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögenshaushaltes sowie deren Saldo.
der Inanspruchnahme von Rücklagen,
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
des Umlagesatzes.
Die Haushaltssatzung der Zusatzversorgungskasse enthält für jeden Abrechnungsverband jeweils die Festsetzung
des Haushaltsplanes unter Angabe des Gesamtbetrages
der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo,
der Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögenshaushaltes sowie deren Saldo.
des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung.
Die Haushaltssatzungen können weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und Aufwendungen sowie den Stellenplan beziehen.
Die Haushaltssatzungen treten mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gelten für das Haushaltsjahr.
Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.