Gesetze
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Das für Weiterbildung zuständige Ministerium führt die Geschäftsstelle des Landesweiterbildungsbeirats.
Der Landesweiterbildungsbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des für Weiterbildung zuständigen Ministeriums bedarf.
Bei dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium wird ein Landesbeirat für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung (Landesweiterbildungsbeirat) gebildet.
Der Landesbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung des für Vertriebenen- und Aussiedlerfragen zuständigen Ministeriums bedarf.
Zu den Sitzungen des Landesweiterbildungsbeirats lädt das für Weiterbildung zuständige Ministerium ein.
Das für Weiterbildung zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Bei dem für Weiterbildung zuständigen Ministerium wird ein Landesbeirat für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung gebildet. Näheres über Aufgaben, die…
Die Mitglieder des Landesweiterbildungsbeirats und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden auf Vorschlag der in § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 8…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.