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Ein direkter Zugriff auf die zentrale Datenbank gemäß § 5 Absatz 2 ist nur durch berechtigte Nutzer der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses möglich. Für jeden Nutzer ist ein separates Nutzerprofil anzulegen.
Der Obere Gutachterausschuss leistet gemäß § 6 Absatz 1 die Mandantenadministration für alle Gutachterausschüsse und die Nutzeradministration für seine eigenen Nutzer. Grundsätzlich werden gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 für den Oberen Gutachterausschuss die Daten aller Gutachterausschüsse und für die Gutachterausschüsse deren eigene Daten in der Zentralen Kaufpreissammlung ohne Befristung freigeschaltet. Durch anlassbezogene Freigabe kann ein Gutachterausschuss einem anderen Gutachterausschuss ein befristetes und zweckgebundenes Leserecht für seine Daten erteilen. Die Freigabe ist dem Oberen Gutachterausschuss, dem anderen Gutachterausschuss und der betreffenden Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
Jeder Gutachterausschuss leistet die Nutzeradministration für seine eigenen Nutzer. Die Nutzer erhalten entsprechend ihren Aufgaben Zugriff auf die eigenen und die für den Gutachterausschuss freigeschalteten Daten. Der Gutachterausschuss räumt des Weiteren anderen Gutachterausschüssen entsprechend seiner Freigabe gemäß Absatz 3 Satz 3 ein befristetes und zweckgebundenes Leserecht für seine Daten ein.
Der Datenzugang für die Aufsichtsbehörden und den Informationsdienstleister gemäß § 9 Absatz 4 und 5 wird nicht innerhalb der Zentralen Kaufpreissammlung bewerkstelligt. Er wird anlassbezogen nach Maßgabe der jeweiligen Aufsichtsbehörde beziehungsweise in Fragen des technischen Betriebs nach Maßgabe des Informationsdienstleisters durch den Informationsdienstleister bewerkstelligt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
die eingeräumten Zugriffsbefugnisse im Datenverarbeitungssystem verwaltet werden und der Zugriff auf die Daten oder Systemfunktionen nur innerhalb der jeweils…
Die Gutachterausschüsse und der Obere Gutachterausschuss sowie deren Nutzer haben anlassbezogen ein Leserecht für die eigenen Protokolldaten. Die…
Betrieb, Führung und Nutzung der Zentralen Kaufpreissammlung obliegen den Gutachterausschüssen und dem Oberen Gutachterausschuss gemäß § 6 Absatz 1 bis 3.
Im Rahmen des Einsatzes der Zentralen Kaufpreissammlung ist eine regelmäßige Übermittlung von Daten durch die Gutachterausschüsse und den Oberen…
die eingeräumten Benutzungsrechte im System verwaltet werden (Berechtigungsverwaltung),
Das Personal der Verwaltungsstellen darf nur auf die bei den Verwaltungsstellen zur Unterstützung der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben gespeicherten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.