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Die Zentrale Kaufpreissammlung enthält Daten der Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse gemäß § 33 der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Daten der Zentralen Kaufpreissammlung werden von dem für die amtliche Grundstückswertermittlung zuständigen Ministerium nach Maßgabe der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen in einem Datenkatalog festgelegt. Der Datenkatalog gibt vor, welche Daten der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen verpflichtend in der Zentralen Kaufpreissammlung zu führen sind (Pflichtinhalte).
Bei den Daten handelt es sich um
Verwaltungsdaten, die den jeweiligen Gutachterausschuss beschreiben,
Vertragsdaten, die Verträge zur Übertragung von Eigentum an Grundstücken sowie zur Begründung oder Veränderung von Rechten an Grundstücken beschreiben,
Personendaten, die beurkundende Stellen (Name) gemäß § 195 Absatz 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 172) geändert worden ist, sowie temporär Erwerber (Name und Anschrift) beschreiben, und
Grundstücksdaten, die die betreffenden Grundstücke und Immobilien sowie Rechte daran beschreiben.
Bestimmte Grundstücksdaten gemäß Absatz 3 Nummer 4 dürfen aus dem Liegenschaftskataster abgerufen werden. Die Zentrale Kaufpreissammlung wird hierzu standardmäßig an den zentral vorgehaltenen Sekundärdatenbestand des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems bei der hierfür zuständigen Bezirksregierung angebunden. Auf Antrag und bei vollständiger Erfüllung der technischen Voraussetzungen auf Seiten der Katasterbehörde kann zusätzlich der primäre Datenbestand dieser Katasterbehörde angebunden werden.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Im Rahmen des Einsatzes der Zentralen Kaufpreissammlung ist eine regelmäßige Übermittlung von Daten durch die Gutachterausschüsse und den Oberen…
Die Kaufpreissammlung gemäß § 33 der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen enthält grundstücksmarktrelevante Daten und ist die Datenbasis für…
bei der Ermittlung von Grundstückswerten und sonstigen Wertermittlungen sowie Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung und weiteren Datensammlungen durch…
Im Zuge der Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung erfolgen standardmäßig Datenabgaben im Sinne von § 32 Absatz 2.
Er erteilt nach § 25 Absatz 2 überregionale Auskünfte aus der Zentralen Kaufpreissammlung. Er greift zur Erfüllung seiner Aufgaben nach Absatz 1 vorzugsweise…
Regionale und überregionale Auswertungen sowie Analysen in der amtlichen Grundstückswertermittlung erfordern eine einheitliche Führung der Daten der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.