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Melde-, Anzeige- und Informationsverpflichtungen für die gemeinsame Werkfeuerwehr richten sich nach Teil 7. Teil 9 Ermächtigung zur Durchführung der Brandverhütungsschau
3.Umfang gemeinsamer Fortbildungen, Übungen sowie Objektbegehungen. Teil 7 Melde-, Anzeige- und Informationsverpflichtungen
Die Brandverhütungsschau bezieht sich auf die dargestellten Objekte im Sinne des § 26 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den…
In Betrieben oder Einrichtungen mit Werkfeuerwehren obliegen den Werkfeuerwehren die Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Öffentliche…
bei Veränderungen des zur Brandverhütungsschau ermächtigten Personals gemäß § 38 Absatz 2 gegenüber der Bezirksregierung und
Über die Einsatzzentrale werden mindestens auch die nach §§ 29 und 30 Absatz 2 festgelegten Melde-, und Informationsverpflichtungen erfüllt.
Soweit bauaufsichtliche wiederkehrende Prüfungen durchzuführen sind, ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gemäß § 26 Absatz 4 des Gesetzes über den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.