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Die Freiwillige Feuerwehr gliedert sich in:
die Einsatzabteilung gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz,
die Unterstützungsabteilung gemäß § 9 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz,
die Ehrenabteilung,
die Abteilung Feuerwehrmusik, soweit diese gebildet wurde,
die Jugendfeuerwehr nach Maßgabe des § 13 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz und
die Kinderfeuerwehr nach Maßgabe des § 13 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz.
In die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr gemäß § 9 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz darf nur…
Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr scheiden aus dieser aus:
Die Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren richtet sich nach § 2.
Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf…
Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr.
die langfristige Bindung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.