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Angehörige der Einsatzabteilung scheiden aus dieser aus,
wenn sie die Regelaltersgrenze nach § 35 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (BGBl. I S. 754, 1404, 3384) in der jeweils geltenden Fassung erreicht haben,
wenn sie aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer nicht mehr einsatztauglich sind oder
aus persönlichen oder sonstigen Gründen.
Bei konkretem Zweifel an der gesundheitlichen Eignung nach Absatz 1 Nummer 2 kann die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr von einer oder einem Angehörigen der Einsatzabteilung jederzeit die Vorlage eines erneuten ärztlichen Gutachtens (§ 8 Absatz 2 Satz 1) verlangen. Ungeachtet dessen kann sich die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr von den Angehörigen der Einsatzabteilung, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, die gesundheitliche Eignung durch ein solches Gutachten nachweisen lassen. Hinsichtlich der Kosten gilt § 8 Absatz 2 Satz 3 entsprechend.
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nach Absatz 1 Nummern 1 oder 2 aus der Einsatzabteilung ausscheiden, treten in die Ehrenabteilung oder, mit der Zustimmung der Leiterin oder des Leiters der Feuerwehr, in die Unterstützungsabteilung über. Sie behalten ihren bisherigen Dienstgrad und sind zum Tragen ihrer bisherigen Dienstkleidung berechtigt.
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Absatz 1 Nummer 3 aus der Einsatzabteilung ausscheiden, gehören der Unterstützungsabteilung an, soweit sie keiner anderen Abteilung nach § 1 Absatz 1 angehören. § 2 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Sie können mit dem Erreichen der Altersgrenze gemäß Absatz 1 Nummer 1 in die Ehrenabteilung übertreten, wo sie ihren bisherigen Dienstgrad behalten und zum Tragen ihrer bisherigen Dienstkleidung berechtigt sind.
Ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr scheiden aus dieser aus:
In den Freiwilligen Feuerwehren können Altersabteilungen gebildet werden. Mitglied der Altersabteilung kann sein, wer wegen Erreichens der Altersgrenzen nach…
Einer Freiwilligen Feuerwehr können auch Personen angehören, die freiwillig und ehrenamtlich zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr nach diesem Gesetz auf…
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte können jederzeit verabschiedet werden. Sie sind zu verabschieden, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Versetzung einer…
Die Teilnahme an Lehrgängen am Institut der Feuerwehr NRW ist ebenso wie bei Angehörigen der Einsatzabteilung möglich und setzt die Einwilligung der Leiterin…
Für die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr des Beschäftigungsortes ist die schriftliche Zustimmung der Leiterinnen oder Leiter der Feuerwehr sowohl…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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